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Sanktionsausnahmen für den Gesundheitssektor

© Adobe Stock
23.09.2022
Unternehmen informieren sich über die Rechtsgrundlagen für ihre Geschäftstätigkeit im Gesundheitsbereich in Russland und der EAWU

Im Rahmen eines gemeinsamen Webinars des Ost-Ausschusses, der GHA – German Health Alliance und Rödl & Partner am 22. September informierten sich über 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die aktuellen Rahmenbedingungen für Gesundheitsunternehmen in Russland und der Eurasischen Wirtschaftsunion. Im Mittelpunkt standen dabei die verschiedenen Sanktionsbeschlüsse der EU, die den Gesundheitssektor weitgehend ausklammern.

Zuletzt hatte die Europäischen Union im Rahmen ihres 7. Sanktionspakets gegen Russland im Juli unter anderem den Kauf, die Einfuhr und die Verbringung von Gold mit russischem Ursprung verboten. Außerdem wurden die Ausfuhrkontrollen von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use) verstärkt, das Zugangsverbot für russische Schiffe zu EU-Häfen wurde zudem auf Schleusen ausgeweitet. Außerdem gab es zusätzliche Sanktionen gegen 54 Personen und zehn Organisationen, darunter die größte Finanzinstitution Russlands, die Sberbank. Alle diese Maßnahmen wirken sich zunächst auch auf den Gesundheitssektor aus, der sich gleichzeitig aber auch auf eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen stützen kann.

Sanktionsausnahmen für medizinische und humanitäre Zwecke 

Pharmazeutische und medizinische Erzeugnisse sind in vielen Fällen von den Sanktionen ausgenommen, so die Experten von Rödl & Partner. Das Verbot, öffentliche Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit Russland oder für Investitionen in Russland bereitzustellen, gilt nicht für medizinische oder humanitäre Zwecke. Für Güter und Technologien, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten, können von den zuständigen Behörden Genehmigungen erteilt werden, wenn diese für humanitäre Zwecke einschließlich medizinischer Hilfsgüter erforderlich sind.

Aktuelle Lage in der EAWU

Die aktuellen Regelungen erschweren allerdings den Transport von medizinischen und pharmazeutischen Erzeugnissen innerhalb der EAWU. Seit dem 9. März gilt vorübergehend (Frist 31. Dezember 2022) das Verbot der Ausfuhr einzelner Kategorien der nach Russland früher eingeführten technologischen Anlagen, medizinischen Geräten und Erzeugnissen. Eine vorübergehenden Genehmigungsbedürftigkeit gilt im besagten Zeitraum für die Waren, die in die EAWU- Mitgliedsstaaten ausgeführt werden. 
Zu den praktischen Folgen für ausländische Unternehmen gehören darüber hinaus Nachteile durch den von Russland erlaubten Parallelimport einiger Produkte, auch wenn hier Medikamente bislang von Russland ausgenommen wurden.
Nach Experteneinschätzungen wächst das Handelspotenzial der Eurasischen Wirtschaftsunion mit den Südostasiatischen Nationen (ASEAN) und den Ländern der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ). Für Kasachstan, Kirgisistan und Armenien wächst die Bedeutung Asiens, einschließlich Chinas als wichtigsten Handelspartner. Kasachstan und Armenien werden dadurch für Unternehmen als neue Standorte interessant. 

Levin Dominik
Praktikant Presse & Public Affairs

Petya Hristova 
Leiterin des Arbeitskreises Gesundheitswirtschaft im Ost-Ausschuss

 

Ansprechpartner

Petya Hristova
Leiterin Kontaktstelle Hamburg
Fachkräftesicherung
Gesundheitswirtschaft
T. +49 30 206167-155
P.Hristova@oa-ev.de

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