Die Russland-Sanktionen zählen weiterhin zu den wichtigsten Compliance-Themen für die deutsche Wirtschaft. Dies wurde im Webinar „Russland-Sanktionen gehen alle an – Vermeidung von Sanktionsumgehungen“ deutlich, das der Ost-Ausschuss am 21. September im Rahmen seiner Reihe „Business for Business“ veranstaltete. Rund 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer informierten sich über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen.
In seiner Einführung erinnerte Andreas Metz, Leiter Public Affairs im Ost-Ausschuss, daran, dass die ersten umfassenden Russland-Sanktionen bereits 2014 eingeführt wurden. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Jahr 2022 hat die EU weitere 21 Sanktionspakete beschlossen. Mit dem nächsten Paket, das voraussichtlich umfangreiche Personen- und Unternehmenslistungen vorsieht, sei im Herbst zu rechnen. Hinzu kommen Sanktionen anderer Länder, wie der USA, sowie Gegensanktionen, die neben Russland vor allem China zunehmend einführt.
In der Folge ist der deutsch-russische Handel zwischen 2021 und 2025 von rund 60 Milliarden Euro auf etwa acht Milliarden Euro zurückgegangen, was einem Rückgang von über 85 Prozent entspricht. Diese starke Sanktionswirkung wird allerdings durch russische Umgehungsgeschäfte über Drittstaaten geschmälert. Die Sanktionsumgehung ist weiterhin ein Problem, weshalb die Russland-Sanktionen heute praktisch alle Unternehmen betreffen, selbst wenn sie keine direkten Geschäftsbeziehungen zu Russland unterhalten.
Metz wies gleichzeitig darauf hin, dass viele Unternehmen aus Unsicherheit und Unkenntnis manchmal leichtfertig auf ganz legale Geschäfte, etwa mit Ländern in Zentralasien oder dem Südkaukasus, verzichten, obwohl diese Regionen attraktive Wachstumsmärkte sind. Die Angst vor Sanktionsverstößen führe dann zu Overcompliance. „Zwar ist die Lage kompliziert, aber durchaus beherrschbar, wenn man die Regeln kennt, die richtigen Instrumente nutzt und sich den Rat von Expertinnen und Experten einholt“, betonte Metz.
In dem von Jens Böhlmann, Direktor Mittelstand im Ost-Ausschuss, moderierten Webinar kamen anschließend drei ausgewiesene Fachleute zu verschiedenen Sanktionsaspekten zu Wort: Dr. Sven Sattler von der Sanktionsabteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie berichtete aus der Praxis von einer steigenden Zahl von Ermittlungen wegen Sanktionsumgehungen. Russische Beschaffungsnetzwerke entwickelten ständig neue Methoden, um Sanktionen zu umgehen. Dazu gehörten inzwischen auch mittels künstlicher Intelligenz erstellte Webauftritte, die seriöse Unternehmen vortäuschen sollen. Auch etablierte Kunden in EU-Staaten könnten Teil von Umgehungskonstruktionen sein. Umso wichtiger sei es, Warnsignale frühzeitig zu erkennen und bestehende Sorgfaltspflichten ernst zu nehmen. Sattler erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die sogenannte Jedermannspflicht, nach der Hinweise auf mögliche Sanktionsumgehungen den Behörden umgehend gemeldet werden müssen.
Gleichzeitig wies er auf die von vielen Unternehmen praktizierte Overcompliance hin. Schätzungen des Ministeriums zufolge wurden rund 90 Prozent der über 3.000 jährlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragten Nullbescheide, mit denen gegenüber dem Zoll die Unbedenklichkeit von Warenexporten in Drittländern bescheinigt wird, unnötig beantragt, da keine konkreten Verdachtsmomente vorlägen. Unternehmen sollten ihre Compliance-Prozesse eigenständig stärken, statt Routineprüfungen auf Behörden zu verlagern, betonte Sattler. Der hohe Prüfungsaufwand verzögert letztlich wichtigere Genehmigungsverfahren. Deshalb plant das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit Verbänden eine Aufklärungskampagne zum Thema „Nullbescheide“ zu starten.
Dr. Tanja Galander von der Kanzlei Graf von Westphalen machte in ihrem Beitrag mit Schwerpunkt Zentralasien deutlich, dass die Russland-Sanktionen längst nicht mehr nur direkte Geschäfte mit Russland betreffen. Zunehmend würden auch Unternehmen außerhalb Russlands auf Sanktionslisten aufgenommen, wodurch die Compliance-Prüfung entlang der gesamten Lieferkette an Bedeutung gewinne. Galander wies darauf hin, dass mit dem 20. EU-Sanktionspaket zusätzliche Einschränkungen für Hochtechnologie- und Dual-Use-Güter nach Kirgisistan eingeführt wurden. Unternehmen müssen insbesondere bei Geschäften in Zentralasien nicht nur die Endverwendung der Güter prüfen, sondern auch mögliche Durchfuhrverbote und Umleitungsrisiken berücksichtigen.
Ein weiteres sensibles Thema sind weiterhin bestehende Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen in Russland. Diese dürfen zwar grundsätzlich innerhalb Russlands tätig sein, jedoch können Warenlieferungen über Drittstaaten oder konzerninterne Lieferketten unter den Anwendungsbereich der Sanktionen fallen. Zudem müsse bei Lieferungen aus Deutschland an eigene Tochtergesellschaften in Drittländern auch auf die No-Russia-Klausel in Verträgen geachtet werden.
Dr. Dominic Köstner, zugeschaltet aus dem Shanghaier Büro von Graf von Westphalen, stellte das chinesische Anti-Sanktionsrecht AFSL sowie die Blocking Rules und Verordnungen detailliert vor. Mit diesen will China seit 2021 zunehmend negative Auswirkungen westlicher Sanktionen auf die chinesische Wirtschaft verhindern. Viele Regeln, wie etwa die verpflichtende No-Russia-Klausel in bilateralen Verträgen, bringen westliche Unternehmen in die Zwickmühle, zwischen der Beachtung westlicher Sanktionsregeln und chinesischer Gegenvorschriften wählen zu müssen. Köstner gab zu, dass er keine klaren Handlungsoptionen und Auswege aus diesem Dilemma aufzeigen könne. Er empfahl eine klare Risikoabwägung durch die Geschäftsführung, ein gewisses diplomatisches Geschick bei der Formulierung von Verträgen sowie eine enge Abstimmung mit dem chinesischen Partner.
Letztlich sei das Dilemma nur durch eine politische Flankierung durch die Bundesregierung und die EU auflösbar. Im Fall des im Frühjahr sanktionierten chinesischen Halbleiterherstellers Yangjie hatte sich die EU etwa für eine befristete Ausnahmegenehmigung entschieden, um Problemlagen zu entschärfen. In echten Konfliktfällen müsse man daher erst einmal „deeskalieren“ und „auf Zeit spielen“, so Köstners Ratschlag.
Das Webinar machte deutlich: Die Sanktionslage bleibt komplex, ist mit geeigneten Compliance-Strukturen und fachkundiger Beratung jedoch beherrschbar. Unternehmen sollten sowohl Umgehungsrisiken vermeiden als auch Overcompliance möglichst begrenzen. Der Ost-Ausschuss wird sich mit der Reihe „Business for Business“ auch in Zukunft mit aktuellen Sanktionsentwicklungen beschäftigen. Mitglieder des Ost-Ausschusses können zudem das monatliche Update „Sanktionen“ kostenlos abonnieren und so auf dem Laufenden bleiben. Die Präsentationen zum Webinar sind auf Anforderung über den Ost-Ausschuss erhältlich.
Andreas Metz,
Leiter Public Affairs, Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft
Andreas Metz
Leiter Public Affairs
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