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Bessere Integration ukrainischer Fachkräfte

Der enge Austausch zwischen Politik und Wirtschaft zur Unterstützung der Geflüchteten wird fortgesetzt. Quelle: fauxels/ Pexels
07.06.2022
Unterstützung und Erleichterung der Arbeitsmarktintegration ukrainischer Flüchtlinge steht weiterhin im Fokus des Ost-Ausschuss-Arbeitskreises Fachkräftesicherung / Rund 700.000 sind aktuell in Deutschland

Die Auswirkungen des russischen Krieges gegen die Ukraine auf den Arbeitsmarkt und die bessere Integration von Fachkräften in und aus der Ukraine stehen weiterhin im Fokus des Ost-Ausschuss-Arbeitskreises Fachkräftesicherung.

Im Rahmen seiner jüngsten Sitzung am 7. Juni berichteten Mitgliedsunternehmen, Partner und eingeladene Expertinnen und Experten über ihre Erfahrung und Herausforderungen, die der andauernde Krieg für Unternehmen und Politik bedeuten. Vor allem die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die temporäre Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten wurde vielfach gefordert.

Dr. Nataliya Starodub, Bereichsleiterin Berufliche Bildung an der AHK Ukraine, gab einen Überblick über die aktuellen Herausforderungen für Geflüchtete, für die Fachkräfte im Land sowie für den Reformprozess im ukrainischen Bildungsbereich. Die soziodemografische Struktur der Migration habe sich seit Kriegsbeginn verändert. Waren zuvor vor allem ukrainische Männer zum Arbeiten in die EU gegangen, bestünden die aktuellen Flüchtlinge zu 80 Prozent aus Frauen und Kindern. Etwa 700.000 geflüchtete Menschen halten sich nach aktuellen Schätzungen momentan in Deutschland auf. Ungeachtet der unsicheren Lage vor Ort kehrten nach Angaben des Razumkov Center etwa 25 Prozent der Befragten in der Altersgruppe zwischen 30 und 49 Jahren in die Ukraine zurück. 

Etwa 20 Prozent des ukrainischen Territoriums ist inzwischen unter russischer Kontrolle. Trotzdem verbesserte sich zuletzt in der ukrainischen Wirtschaft etwas die Lage. Die Zahl der lokalen Unternehmen, die ihren Betrieb vollständig auf Eis gelegt hatten, sei seit Kriegsbeginn von 32 Prozent auf 17 Prozent gesunken, so Frau Strarodub. Nach Angaben des ukrainischen Wirtschaftsministeriums zogen mehr als 600 Unternehmen um, 390 von diesen konnten ihre Geschäftstätigkeit bereits wieder aufnehmen. Sie würden die großen Herausforderungen annehmen, indem sie sich unter anderem in Verbänden und Clustern neu organisierten und neue Produkte und Geschäftsmodelle entwickelten. Sehr wichtig bleibe die gegenseitige Unterstützung für den Arbeitsmarkteintritt unter Beachtung der EU-Standards, zum Beispiel bezüglich Sozialversicherung und geregelter Arbeitszeiten.


Solidarität deutscher Unternehmen

Viele deutsche Unternehmen beteiligen sich an Unterstützungsmaßnahmen für Geflüchtete sowohl in Deutschland als auch in den Nachbarländern. Aus dieser Praxis berichtete Joanna Olszewska, DaF Marketing & Product Manager bei Klett Polska. Das Bildungsunternehmen unterstützt in den Bereichen Kommunikation und Bildung im Kindergarten und in der Grundschule mit polnisch-ukrainischen Sprachführern und Wörterbüchern sowie zahlreichen didaktischen Materialien. Dabei sei der psychologische Hintergrund und der Aufbau von Selbstwertgefühl und Sicherheit für die Kinder von großer Bedeutung. Darüber hinaus engagiert sich Klett in der Erwachsenenbildung, Unterstützung ukrainischer Verlage und Lehrerfortbildung.

Input zu rechtlichen Regelungen zum Arbeitsmarktzugang und zur Grundsicherung

Im zweiten Teil der Sitzung standen die Rahmenbedingungen für den Arbeitsmarktzugang und die Grundsicherung der Geflüchteten im Fokus. Die Experten von der Bundesagentur für Arbeit - Sven Lohberg, Regionalleiter Key-Account-Management Region West, und Patrick Siebert, Koordinationsstelle Ukraine - schilderten die rechtlichen Grundlagen dafür sowie Best Practices in Kooperation mit Unternehmen, um die Arbeitsmarktintegration zu erleichtern. Dazu gehören beispielsweise Beratungsbüros oder Übersetzungsapps auf Ukrainisch. Viktoria Winstel, Partner und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Osborne Clarke berichtete im Anschluss aus der Kanzleipraxis zu aktuellen Fällen und Lösungsansätzen.

Der zeitlich beschränkte Aufenthaltsstatus für Schutzsuchende ist durch die so genannte EU-Massenzustromrichtlinie 2001/55/EG) geregelt. Gesetzliche Grundlage hierfür ist in Deutschland § 24 AufenthG. Die Ukraine-Aufenthaltsübergangsverordnung, die Einreise und Aufenthalt bis zur Erlangung eines Aufenthaltstitels regelt, wurde bis 31. August 2022 verlängert. Seit dem 1. Juni 2022 können Geflüchtete aus der Ukraine Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen. Hierfür sind die Jobcenter am jeweiligen Wohnort die zuständigen Anlaufstellen. Ein Anspruch auf Grundsicherung bestehe, wenn die Antragsteller erkennungsdienstlich behandelt worden seien und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung erteilt worden sei. Geflüchteten Menschen in der Ukraine stehen damit alle Leistungen der aktiven Arbeitsmarktförderung zur Verfügung. Es sei wichtig darauf hinzuweisen, dass dies auch für Ausländer (und somit nicht nur ukrainische Staatsangehörige) gilt, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und bereits nach Deutschland eingereist sind oder bis zum 31. August 2022 einreisen werden, erklärte so Viktoria Winstel.

Der enge Austausch zwischen Politik und Wirtschaft wird weiter fortgesetzt. Über Rundtische, Jobmessen und weitere Formate möchten die Unternehmen aktiver mit der ukrainischen Gemeinschaft ins Gespräch kommen.

Ansprechpartner

Petya Hristova
Leiterin Kontaktstelle Hamburg
Fachkräftesicherung
Gesundheitswirtschaft
T. +49 30 206167-155
P.Hristova@oa-ev.de

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