Direkt zum Inhalt

Von Forderungsmanagement bis GmbH-Recht

02.12.2009

Bei der 9. Rechtskonferenz des Ost-Ausschusses informierten Kanzleien über die russische Rechtspraxis

Für deutsche Unternehmen bleibt Russland trotz der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise ein bedeutender Partner für Handel und Investitionen. Dies belegte eindrucksvoll die hohe Teilnehmerzahl der Rechtskonferenz Russland, die am 26. November 2009 im Forum der Landesbank Baden-Württemberg in Stuttgart stattfand. Vor 120 Konferenzteilnehmern stellten sechs führende Rechtsanwaltskanzleien aktuelle Rechtsentwicklungen in Russland und ihre Auswirkungen auf deutsche Unternehmen dar. Ergänzt wurden die Berichte durch Unternehmensvertreter, die ihre praktischen Erfahrungen in Russland in den jeweiligen Rechtsbereichen schilderten. 

Durch die Wirtschaftskrise hat sich die Vermögens- und Ertragslage vieler russischer Unternehmen verändert. Daher ist es für deutsche Firmen wichtiger denn je, die Leistungsfähigkeit ihrer russischen Partner einschätzen zu können und Forderungen bestmöglich abzusichern. Florian Schneider und Roman Kozlov von der Kanzlei SALANS stellten zum Auftakt der Veranstaltung im Forum „Sicherungsmittel und deren Vollstreckung" Möglichkeiten wie Hypotheken und Pfand vor, die der Gläubiger zur Forderungssicherung nach russischem Recht hat.

Deutsche Unternehmen werden in Russland oftmals mit der Erwartung konfrontiert, ihren russischen Partnern Zahlungsaufschübe einzuräumen. Lieferantenkredite haben in Russland eine sehr hohe praktische Bedeutung, Aktiva russischer Unternehmen bestehen zu 19 Prozent aus Debitoren. Falk Tischendorf und Svetlana Herbel von der Kanzlei Beiten Burkhardt stellten zusammen mit Andreas Steinborn, Leiter der Moskauer Repräsentanz der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG daher einen praktikablen „Werkzeugkasten" für ein effektives Forderungsmanagement vor. Beginnend mit der umfangreichen Bonitätsprüfung über die Forderungssicherung, Anspruchsdurchsetzung bis hin zum Umgang mit Insolvenzen wurden Möglichkeiten aufgezeigt, Zahlungsausfälle im Russlandgeschäft zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Im Forum „Public Private Partnerships (PPP) im Umweltsektor und in strategischen Bereichen" stellte Falk Syrbe von der Kanzlei Clifford Chance die rechtlichen Rahmenbedingungen für öffentlich-private Partnerschaften dar. Insbesondere das im vergangenen Jahr geänderte föderale Konzessionsgesetz, aber auch die regionalen und kommunalen PPP-Programme bieten Investoren umfangreiche Marktchancen. Beim Eintritt in solche Projekte rät der Anwalt dringend zu einer gründlichen Prüfung, ob das PPP unter das Gesetz zur Auslandsinvestitionskontrolle fällt und der Zustimmung der Antimonopolbehörde bedarf. Bei guter Strukturierung sind PPP ein erfolgreiches Modell für deutsche Unternehmen - dies zeigte Norbert Gasten von der KfW IPEX-Bank anhand einer Müllverbrennungsanlage und eines Klärwerkes im Moskauer Gebiet.

Im Forum „Bauen in Russland“ stellte Dr. Joachim Homeister von der Kanzlei White & Case Strukturen für Immobilieninvestitionen in Russland vor. Der bislang stark überhitzte Immobilienmarkt in Russland hat sich durch die Krise abgekühlt und bietet damit die Möglichkeit, zu angemessenen Preisen Bestandsimmobilien zu erwerben. Auch Investitionen in den russischen Immobilienmarkt durch Projektentwicklungen sind weiterhin interessant. Ergänzt wurden die Hinweise zu den Fallstricken bei der Finanzierung, der Sicherung von Mietzahlungen sowie beim Eigentumserwerb durch einen Praxisbericht von Dr. Dmitry Shkunaev von der auf dem russischen Immobilienmarkt erfolgreich agierenden Immoeast AG.

Irene Engel von der Kanzlei CMS Russia stellte die zum Juli 2009 in Kraft getretenen wesentlichen Änderungen im GmbH-Recht dar, die erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten bei Neugründungen bringen. Für bestehende Gesellschaften ergibt sich aber auch die Pflicht, die Satzungen bis zum Jahreswechsel 2009 / 2010 an die veränderte Gesetzeslage insbesondere hinsichtlich der Gründungsdokumente und der Übertragung von Gesellschaftsanteilen anzupassen. John Hammond von CMS Russia stellte mit den Shareholders Agreements eine ganz wesentliche Neuerung im russischen Gesellschaftsrecht vor. Mit diesen Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern, ihre Rechte in einer bestimmten Weise auszuüben, ist es möglich, Joint Venture vollkommen nach russischen Recht zu gestalten. Nikolay Batulin, Leading Investment Lawyer von Rusnanotech, machte in seinem Praxisbericht deutlich, dass diese Änderung sehr fortschrittlich ist und die rechtliche Strukturierung von Gemeinschaftsunternehmen deutlich erleichtert, da eine Konstruierung über ausländische Holdings nunmehr entbehrlich ist.

Den Abschluss der Rechtskonferenz Russland bildete ein Forum zu „Konzerninternen Liefer- und Leistungsbeziehungen und deren steuerliche Auswirkungen“. Igor Schikow von Rödl & Partner zeigte anhand zahlreicher Beispiele auf, wie es gelingen kann, durch eine weitsichtige Planung und steuerlich ausgewogene Gestaltung von konzerninternen Leistungsbeziehungen steuerliche Mehrfacherfassungen der Einkünfte zu vermeiden und eine bestmögliche steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwand in einem international agierenden Unternehmen zu erreichen. Dr. Wolfgang Salzberger, Leiter International Tax bei der Linde AG, machte ergänzend deutlich, dass das Risiko der Doppelbesteuerung auch für viele Mittelständler besteht, da bereits bei Gründung einer Vertriebgesellschaft, der Entsendung von Mitarbeitern oder der Überlassung von Marken- oder Patentrechten Fragen interner Liefer- und Leistungsbeziehungen aufgeworfen werden.

Matthias Toepfer
Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft

 

Ansprechpartner

Kontakt:

Matthias Toepfer
Tel: 030 2028-1556
Fax: 030 2028-2556
M.Toepfer@bdi.eu

Diese Seite teilen: