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Merkel-Besuch in Moskau „wertvolle vertrauensbildende Maßnahme“

12.05.2015

Statement des Ost-Ausschuss-Vorsitzenden Eckhard Cordes

„Der Besuch der Bundeskanzlerin im Umfeld des Weltkriegsgedenkens in Moskau und von Bundesaußenminister Steinmeier wenige Tage zuvor in Wolgograd waren aus unserer Sicht äußerst wertvolle vertrauensbildende Maßnahmen. Die Treffen leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass der in Minsk im Februar begonnene Friedensprozess nachhaltig vorangebracht und die Ukraine-Krise letztlich auf diplomatischem Wege gelöst wird.

Es gibt einige Anzeichen dafür, dass die diplomatische Beharrlichkeit der Bundesregierung Früchte trägt. Dafür sprechen die Einrichtung von vier Arbeitsgruppen, darunter auch zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit, zur Umsetzung des Minsk-Abkommens Anfang Mai und die für nächste Woche in Brüssel geplanten hochrangigen Gespräche der Europäischen Kommission mit Vertretern Russlands über die Umsetzung des EU-Assoziierungsabkommens mit der Ukraine.

Wir sind der Bundeskanzlerin dankbar, dass Sie sich in Moskau erneut hinter das Ziel eines gemeinsamen Wirtschaftsraums der EU mit Russland gestellt hat. Die Überwindung wirtschaftlicher Gegensätze zwischen der EU auf der einen und der Eurasischen Wirtschaftsunion auf der anderen Seite sind ein wichtiger Schlüssel zur Lösung der Ukraine-Krise.

Nur durch kontinuierliche Gespräche werden wir aus dem politischen und wirtschaftlichen Konflikt- und Krisenmodus herauskommen, der Deutschland, Russland und nicht zuletzt auch die Ukraine belastet und der zu einem massiven Einbruch der Handelsbeziehungen geführt hat. Deshalb verbinden wir mit diesem Treffen die Hoffnung, dass auch andere, bislang ausgesetzte deutsch-russische Gesprächsformate wie die Strategische Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Finanzen bald wieder tagen können.

Uns ist allen klar, dass dieser Verständigungsprozess Zeit braucht. Was wir von Seiten der deutschen Wirtschaft an Unterstützung leisten können, das versuchen wir zu tun. Wir sehen ganz klar auch die Wirtschaft in der Pflicht, einen Beitrag zur Verständigung zu leisten.“

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