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Übersicht zu neuen EU- und US-Sanktionen

15.09.2014

Am 08.09.2014 beschloss der Rat der Europäischen Kommission eine weitere Sanktionsrunde gegen Russland.
 
Die Sanktionen traten durch Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am heutigen Freitag, den 12.09.2014 in Kraft. Die Liste der Personen, gegen die ein Einreiseverbot und das Einfrieren ihrer Vermögenswerte beschlossen wurde, verlängert sich um 24 Personen auf nunmehr 119.

Die rechtliche Grundlage wurde zudem ausgeweitet auf Einreiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten jeglicher Personen und Institutionen, die Transaktionen mit Separatistengruppen der Donbassregion durchführen. Das Verbot des Exports sogenannter Dual-Use-Güter wurde auf die Lieferung an neun spezifische Unternehmen, sogenannte Mischempfänger (Unternehmen mit militärischer und ziviler Sparte) ausgeweitet. Ausgenommen sind dabei Dual-Use-Güter, die für die Luft-und Raumfahrttechnik, sowie für die Wahrung und Sicherung vorhandener ziviler nuklearer Kapazitäten innerhalb der EU für nichtmilitärische Zwecke und Endnutzer bestimmt sind.

Zudem wurde ein Verbot für die Erbringung von Dienstleistungen, die für die Tiefseeexploration und -förderung, die Erdölexploration und –förderung in der Arktis oder Schieferölprojekte in Russland erforderlich sind, verhängt.

Außerdem wurde der Zugang Russlands auf den EU-Kapitalmarkt stark eingeschränkt. EU- Angehörigen und – Unternehmen ist es verboten Kredite oder Darlehen an fünf Russische Hauptbanken zu vergeben. Hinzu kommt das Verbot des Handels von Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen, die nach dem 12.09. 2014 begeben wurden, mit eben diesen Banken.

Diese Restriktionen betreffen ebenso sechs weitere russische Unternehmen, darunter die führenden Energie- und Rüstungsunternehmen Russlands.

Die Verbote in den Bereichen Dual- Use und Energie lassen die Ausführung bestehender Verträge zu. Die neuen Beschränkungen bzgl. des Zugangs zum Kapitalmarkt beziehen sich ebenfalls nur auf neu begebene Aktien und Anleihen sowie die Vergabe neuer Kredite.
 

Neue US-Sanktionen

Kurz nach Einführung der EU-Sanktionen wurden auch seitens der USA neue Sanktionen gegen Russland verhängt. Sie orientieren sich an den zuvor veröffentlichten EU-Beschlüssen. Auch hier steht der Finanzsektor im Fokus. Russischen Unternehmen und Banken wird vor allem der Zugang zum amerikanischen Kapitalmarkt erschwert.
 

Das größte Geldinstitut, die Sberbank, mit mehrheitlichem Anteil der russischen Zentralbank wurde erstmalig auf der Sanktionsliste geführt. Es ist US-Unternehmen ab sofort verboten Kredite mit einer Laufzeit über 30 Tagen an diese zu vergeben. Auch Verträge über Geldmarktinstrumente, die vor dem 12.09.2014 geschlossen wurden fallen unter das Verbot. Die betreffenden amerikanischen Unternehmen können noch bis zum 26.09.2014 die Geschäfte abwickeln. Zuvor wurde bereits ein Verbot der Kreditvergabe mit Laufzeit über 90 Tagen gegen mehrere russische Banken verhängt. Die Verkürzung auf nunmehr 30 Tage Laufzeit trifft weitere zuvor schon gelistete Banken (siehe Banken). Dies erschwert drastisch den Zugang zu US- Kredit- und Aktienmärkten.


Darüber hinaus betreffen die neu verhängten Sanktionen den Energiesektor. Außerdem wurde ein Handelsverbot mit relevanten Energieunternehmen über Technologien zur Erdöl- und Tiefseeförderung verhängt. Dabei wurde erstmalig das Unternehmen Gazprom auf die Sanktionsliste genommen. Die Vermögenswerte weiterer sechs Rüstungsunternehmen wurden außerdem eingefroren.

Im Gegensatz zu den aktuellen EU-Sanktionen beinhalten die US-Sanktionen keine Restriktionen für weitere individuelle Personen.
 

Sanktions-Übersicht:

In der rechten Spalte finden Sie die Ausgabe des EU-Amtsblattes mit den aktuellen Beschlüssen sowie eine detaillierte Zusammenstellung aller bisherigen Sanktionsmaßnahmen der EU, Russlands und der USA
 

Ansprechpartner

Kontakt:

Andreas Metz
Tel: 030 2028-1441
A.Metz@bdi.eu

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